Darf beim Balkonkraftwerk der Zähler rückwärts laufen?
Aktuell ist es nicht erlaubt, den Zähler bei einem Balkonkraftwerk rückwärts laufen zu lassen. Die gute Nachricht ist, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland wahrscheinlich bald ändern werden, um dies zu ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis
Die Anforderungen an den Zähler für den Betrieb eines Balkonkraftwerks & warum er nicht rückwärts laufen darf
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die auf dem Balkon, der Terrasse oder dem Garten installiert werden kann. Sie erzeugt Strom aus Sonnenlicht, der direkt im Haushalt genutzt werden kann. Überschüssiger Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Für den Betrieb eines Balkonkraftwerks ist ein geeichter Zähler mit Rücklaufsperre erforderlich. Dieser verhindert, dass der Zähler rückwärts läuft, wenn mehr Strom erzeugt als verbraucht wird.
Die Gründe, warum der Zähler nicht rückwärts laufen darf, sind:
- Gesetzliche Bestimmungen: Das Rückwärtslaufen des Zählers ist in Deutschland gesetzlich verboten.
- Genauigkeit der Messung: Der eingespeiste Strom muss genau gemessen werden, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten. Ein rückwärts laufender Zähler würde die tatsächliche Stromproduktion und -nutzung verfälschen.
Warum darf beim Betrieb eines Balkonkraftwerks der Zähler nicht rückwärts laufen?
Das Verbot des rückwärts laufenden Zählers hat technische und rechtliche Gründe. Technisch gesehen ist es wichtig, dass der Zähler genau misst, wie viel Strom erzeugt und wie viel verbraucht wird.
Rechtlich gesehen ist es notwendig, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten und Stromdiebstahl zu verhindern.
Vizekanzler Robert Habeck (Die Grünen) möchte den Betrieb von Balkonkraftwerken mit rückwärts laufenden Zählern erlauben
Trotz der aktuellen Gesetzeslage gibt es Bemühungen, das Verbot des rückwärts laufenden Zählers zu lockern. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat Pläne vorgestellt, unter denen Stromzähler bald (vermutlich Anfang 2024) legal rückwärts drehen dürfen.
Dies würde es den Besitzern von Balkonkraftwerken erleichtern, ihren überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen und dafür eine Vergütung zu erhalten.
Robert Habeck bezeichnet gängige Lösung als „absurd“
Habeck hat zugegeben, dass der bürokratische Aufwand für Nutzer erneuerbarer Energielösungen gegenwärtig „absurd“ ist. Er argumentiert, dass das Verbot des rückwärts laufenden Zählers eine unnötige Hürde darstellt und die Nutzung von Balkonkraftwerken erschwert. Seine Pläne zielen darauf ab, diese Hürde zu beseitigen und die Energiewende in Deutschland zu beschleunigen.
VDE möchte ebenfalls Verbot aufheben, dass beim Balkonkraftwerk Zähler rückwärts laufen dürfen
Nicht nur die Politik, auch der VDE-Verband hat sich für eine Lockerung des Verbots ausgesprochen. In einem neuen Positionspapier fordert der Verband, dass Balkonkraftwerke mit jedem Zähler verwendet werden dürfen – auch wenn diese durch den Einspeisevorgang rückwärts laufen würden.
Dies würde die Pflicht der Verbraucher entfallen lassen, vor dem Betrieb einer Mini PV Anlage den Stromzähler erneuern zu lassen.
Fazit
Derzeit ist das Rückwärtslaufen des Zählers in Deutschland verboten. Doch es gibt Bemühungen, diese Regelung zu ändern und die Nutzung von Balkonkraftwerken zu erleichtern.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Jahren entwickeln wird.
Wenn Sie mehr über das Thema erfahren oder sich für erneuerbare Energien einsetzen möchten, informieren Sie sich weiter und beteiligen Sie sich an der Diskussion. Jeder Beitrag zählt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Zukunft.
Weiterführende Links:
- Balkonkraftwerk Komplettsets im Vergleich
- Balkonkraftwerk mit 300 Watt
- Balkonkraftwerk für die Garage