PV-Einspeisevergütung für 2025 und 2026: Tabelle und Rechner mit aktuellen Sätzen und Änderungen
☀️ Das Wichtigste in Kürze: PV-Einspeisevergütung 2025/2026
- Aktuelle Sätze (ab 01.02.2026): Anlagen bis 10 kWp erhalten 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,35 ct/kWh (Volleinspeisung).
- Halbjährliche Degression: Die Vergütung sinkt alle 6 Monate um 1 % – ab 01.08.2026 gelten dann 7,71 ct/kWh bzw. 12,23 ct/kWh.
- Neue Regel seit März 2025: Bei negativen Börsenstrompreisen gibt es keine Einspeisevergütung mehr – die Ausfallzeit wird aber an die 20-Jahr-Laufzeit angehängt.
- Solarspitzengesetz (ab 01.03.2025): Ohne Smart Meter darf nur noch 60 % der Anlagennennleistung eingespeist werden.
- Direktvermarktungspflicht: Gilt seit 2025 ab 25 kWp (vorher: 100 kWp).
- Wichtig für 2027: Die feste Einspeisevergütung für neue kleine PV-Anlagen soll ab 01.01.2027 abgeschafft werden – wer jetzt baut, sichert sich noch die Garantiepreise.
- 20 Jahre garantiert: Der am Tag der Inbetriebnahme geltende Vergütungssatz bleibt für volle 20 Jahre festgeschrieben.
Die PV-Einspeisevergütung ist ein zentraler Baustein der Wirtschaftlichkeitsrechnung für jede neue Solaranlage in Deutschland – und sie hat sich zuletzt erheblich verändert. Mit dem Solarspitzengesetz vom 1. März 2025, der neuen Regel zur Vergütungsaussetzung bei negativen Börsenstrompreisen und der geplanten Abschaffung der festen Einspeisevergütung ab 2027 stehen Hausbesitzer und Investoren vor einem grundlegend veränderten Umfeld.
Dieser Artikel liefert Ihnen die aktuellen Vergütungssätze für 2025 und 2026 in übersichtlichen Tabellen, erklärt alle relevanten Regeländerungen verständlich und zeigt, welche Alternativen zur klassischen Einspeisung heute wirtschaftlich sinnvoller sein können. Inklusive praktischem Einspeisevergütungsrechner.
1. Tabelle: Aktuelle Einspeisevergütung 2025 & 2026
Die folgende Tabelle zeigt alle aktuell gültigen und kommenden Vergütungssätze gemäß EEG 2023 (§ 49 EEG). Die Sätze werden halbjährlich um 1 % abgesenkt und gelten jeweils für Anlagen, die in dem entsprechenden Zeitraum neu in Betrieb genommen werden.
| Zeitraum (Inbetriebnahme) | Anlagengröße | Teileinspeisung (ct/kWh) | Volleinspeisung (ct/kWh) |
|---|---|---|---|
| 01.02.2025 – 31.07.2025 | bis 10 kWp | 7,94 | 12,60 |
| 10 bis 40 kWp | 6,87 | 10,52 | |
| 40 bis 100 kWp | 5,63 | 10,52 | |
| 01.08.2025 – 31.01.2026 | bis 10 kWp | 7,86 | 12,47 |
| 10 bis 40 kWp | 6,80 | 10,45 | |
| 40 bis 100 kWp | 5,56 | 10,45 | |
| 01.02.2026 – 31.07.2026 ✅ AKTUELL | bis 10 kWp | 7,78 | 12,35 |
| 10 bis 40 kWp | 6,73 | 10,35 | |
| 40 bis 100 kWp | 5,50 | 10,35 | |
| 01.08.2026 – 31.01.2027 (Vorschau) | bis 10 kWp | 7,71 | 12,23 |
| 10 bis 40 kWp | 6,66 | 10,25 | |
| 40 bis 100 kWp | 5,45 | 10,25 |
Quelle: Bundesnetzagentur (bundesnetzagentur.de), EEG 2023 § 49. Sätze für Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) und Volleinspeisung. Für ältere Inbetriebnahme-Zeiträume (2023/2024) siehe die Archivseite der Bundesnetzagentur.
2. Einspeisevergütungsrechner
Berechnen Sie jetzt Ihre voraussichtliche jährliche Einspeisevergütung – basierend auf den aktuellen Sätzen für 2025 und 2026:
🌞 Einspeisevergütung Rechner
Berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Einnahmen für 2025 & 2026
* Berechnung basiert auf ca. 1000 kWh Ertrag pro kWp (DE-Durchschnitt). Angaben ohne Gewähr.
So nutzen Sie den Rechner:
- 📅 Jahr der Inbetriebnahme: Wählen Sie, wann Ihre Anlage voraussichtlich ans Netz geht. Die gesetzlichen Vergütungssätze passen sich jährlich leicht an.
- ⚡ Anlagengröße (kWp): Tragen Sie die geplante Leistung Ihrer Anlage ein. Zur Orientierung: Auf einem typischen Einfamilienhaus werden meist Anlagen zwischen 5 und 15 kWp installiert.
- 🔄 Betriebsart: * Überschusseinspeisung (Standard): Sie nutzen Ihren Solarstrom primär selbst. Nur der ungenutzte Rest („Überschuss“) fließt ins Netz und bringt Ihnen die Einspeisevergütung.
- Volleinspeisung: Sie speisen 100% des Stroms ins Netz ein. Dafür gibt es einen höheren Cent-Betrag, Sie müssen Ihren Haushaltsstrom aber weiterhin normal einkaufen.
- 🏠 Eigenverbrauch: (Nur bei Überschusseinspeisung) Schieben Sie den Regler auf den Wert, den Sie voraussichtlich selbst verbrauchen. Faustregel: Ein Haushalt ohne Batteriespeicher schafft ca. 30 %, mit Speicher sind oft 60-80 % möglich.
- 💶 Ihr Ergebnis: In der orangenen Box sehen Sie sofort Ihre voraussichtlichen Einnahmen pro Jahr.
(Tipp: Das ist reines Zusatzeinkommen! Das Geld, das Sie zusätzlich sparen, weil Sie weniger Strom vom Stromanbieter kaufen müssen, kommt noch obendrauf.)
3. Was ist die Einspeisevergütung und wie funktioniert sie?
Die Einspeisevergütung ist ein staatlich geregelter Förderpreis, den Betreiber einer Photovoltaikanlage für jeden Kilowattstunde Solarstrom erhalten, die sie in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Sie wurde im Jahr 2000 mit dem ersten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt, um die Investition in Solarenergie wirtschaftlich attraktiv zu machen.
Das Prinzip ist einfach: Ihre PV-Anlage erzeugt Strom. Was Sie nicht selbst verbrauchen (oder – bei Volleinspeisung – den gesamten erzeugten Strom), fließt ins öffentliche Netz. Ihr Netzbetreiber zahlt Ihnen dafür automatisch monatlich oder quartalsweise die vereinbarte Vergütung.
Teileinspeisung vs. Volleinspeisung – was ist der Unterschied?
| Merkmal | Teileinspeisung (Überschuss) | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Funktionsweise | Eigenverbrauch zuerst, Überschuss ins Netz | Gesamter Strom geht ins Netz |
| Vergütung (bis 10 kWp, Feb 2026) | 7,78 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
| Wirtschaftlichkeit 2026 | In der Regel attraktiver – Eigenverbrauch spart 30–40 ct/kWh Netzstrom | Sinnvoll bei sehr großen Anlagen oder Zweitimmobilien mit geringem Eigenverbrauch |
| Geeignet für | Privathaushalte mit normalem Verbrauch | Ferienhäuser, Gewerbe, große Dachflächen |
| Anmeldung beim Netzbetreiber | Standard – automatisch | Muss aktiv gemeldet werden (Stichtag: 1. Dezember des Vorjahres) |
4. Neue Regeln ab 2025: Solarspitzengesetz & negative Strompreise
Das Jahr 2025 brachte die tiefgreifendsten Änderungen im EEG seit Jahren. Wer eine Photovoltaikanlage plant oder bereits betreibt, muss diese Neuregelungen kennen.
🔴 Keine Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen (ab 01.03.2025)
Seit dem 1. März 2025 gilt: Wenn der Spotmarktpreis für Strom an der Strombörse (EPEX) in einem Viertelstunden-Intervall negativ ist (was an sehr sonnigen Tagen mit starker PV-Produktion vorkommt), erhalten Betreiber neuer PV-Anlagen für diese Zeiträume keine Einspeisevergütung.
Die gute Nachricht: Diese ausgefallenen Vergütungszeiten werden an die 20-jährige Laufzeit angehängt. Der finanzielle Nachteil hält sich in Grenzen – laut aktuellen Schätzungen sind im Jahr 2025 nur ca. 100–200 Stunden betroffen, was bei kleinen Anlagen einem Verlust von unter 50 € pro Jahr entspricht. Wer einen Batteriespeicher hat, kann den überschüssigen Strom in diesen Zeiten speichern und später selbst verbrauchen – was die Situation sogar in einen wirtschaftlichen Vorteil verwandelt.
🔴 60 %-Einspeisegrenze ohne Smart Meter (ab 01.03.2025)
Eine der folgenschwersten Neuerungen des Solarspitzengesetzes: PV-Anlagen, die keinen Smart Meter und keine Steuerungseinrichtung besitzen, dürfen seit dem 1. März 2025 nur noch 60 % ihrer installierten Nennleistung in das Netz einspeisen.
Das bedeutet: Eine 10-kWp-Anlage ohne Smart Meter darf maximal 6 kW ins Netz abgeben – selbst wenn sie an einem Sonnentag mehr produziert. Die Lösung ist die Installation eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) mit zugehöriger Steuerbox, die vom Netzbetreiber beauftragt werden kann.
🔴 Direktvermarktungspflicht ab 25 kWp (seit 2025)
Früher galt die Pflicht zur Direktvermarktung ab 100 kWp – seit Anfang 2025 gilt sie bereits ab 25 kWp. Betroffene Anlagenbetreiber müssen einen Direktvermarkter beauftragen, der den Strom an der Börse verkauft, und erhalten dafür eine gleitende Marktprämie statt der festen Einspeisevergütung.
🔴 ZEREZ-Pflicht für neue Anlagen
Seit Februar 2025 müssen alle neuen PV-Anlagen im Zentralregister für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) eingetragen sein – zusätzlich zur bestehenden Pflicht zur Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
5. Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026 aktuell?
Für Anlagen, die ab dem 1. Februar 2026 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Sätze:
✅ Aktuelle Vergütungssätze ab 01.02.2026
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Gültig bis: 31.07.2026 | Quelle: Bundesnetzagentur, EEG 2023
Nach 20 Jahren Betrieb endet die garantierte EEG-Vergütung. Ü20-Anlagen erhalten dann noch eine sogenannte Ausfallvergütung vom Netzbetreiber – diese richtet sich nach dem aktuellen Börsenstrompreis (Jahresmarktwert Solar). Für 2025 betrug dieser rund 4,51 ct/kWh – deutlich weniger als die EEG-Vergütung.
6. Wie wird die Einspeisevergütung berechnet?
Die Berechnung Ihrer Einspeisevergütung hängt von vier Schlüsselgrößen ab:
- Inbetriebnahmedatum: Der an Ihrem ersten Einspeisedatum gültige Satz wird für 20 Jahre festgeschrieben. Je früher Sie ans Netz gehen, desto höher (und langfristig sicherer) Ihr Satz.
- Anlagengröße (kWp): Die Vergütung staffelt sich nach Leistungsklassen. Achtung: Bei Anlagen über 10 kWp gilt für den übersteigenden Anteil ein niedrigerer Satz.
- Art der Einspeisung: Volleinspeisung wird höher vergütet (ca. +4,6 ct/kWh Aufschlag), setzt aber voraus, dass die Anlage vorab beim Netzbetreiber entsprechend angemeldet wurde.
- Eingespeiste Kilowattstunden: Gemessen über Ihren Einspeisezähler, der vom Netzbetreiber gestellt wird.
📊 Rechenbeispiel (Anlage ab Feb. 2026, 8 kWp, Teileinspeisung):
Jahresertrag: 7.200 kWh · Eigenverbrauch 60 % = 4.320 kWh · Einspeisung 40 % = 2.880 kWh
Einspeisevergütung: 2.880 kWh × 0,0778 €/kWh = 224,06 € / Jahr
Eigenverbrauchsersparnis: 4.320 kWh × 0,33 €/kWh = 1.425,60 € / Jahr
Gesamtvorteil: ca. 1.650 € / Jahr
7. Entwicklung der Vergütungssätze: Von 57 Cent auf unter 8 Cent
Die Einspeisevergütung hat seit ihrer Einführung im Jahr 2000 einen dramatischen Rückgang erlebt – was einerseits den massiven Preisverfall bei Solarmodulen widerspiegelt und andererseits die Notwendigkeit, die Förderkosten für alle Stromkunden im Rahmen zu halten.
| Jahr | Vergütung bis 10 kWp (Teileinsp.) | Veränderung |
|---|---|---|
| 2004 | 57,4 ct/kWh | Höchstwert |
| 2010 | 39,14 ct/kWh | –32 % |
| 2012 | 18,36 ct/kWh | –53 % |
| 2016 | 12,31 ct/kWh | –33 % |
| Jul 2022 | 6,24 ct/kWh | Tiefstwert |
| 2023 (EEG-Novelle) | 8,20 ct/kWh | +31 % (Sondererhöhung) |
| Aug 2025 | 7,86 ct/kWh | Degression –1 %/Halbjahr |
| Feb 2026 (aktuell) | 7,78 ct/kWh | –1 % |
Der Trend ist klar: Die Einspeisevergütung wird weiterfallen. Das bedeutet: Wer jetzt eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich den noch relativ günstigen Satz von 2026 für volle 20 Jahre. Anlagen, die erst 2028 oder 2029 ans Netz gehen, werden mit deutlich niedrigeren Sätzen starten.
8. Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung läuft in der Praxis weitgehend automatisch – vorausgesetzt, Ihre Anlage ist korrekt angemeldet. Ihr Fachbetrieb übernimmt die meisten Schritte für Sie. Hier ein Überblick über den Prozess:
- Installation durch Elektrofachbetrieb: Nur ein zugelassener Elektrofachbetrieb darf die Anlage installieren und ans Netz anschließen.
- Anmeldung beim Netzbetreiber: Vor der Inbetriebnahme muss die Anlage beim zuständigen Netzbetreiber (z. B. Westnetz, Bayernwerk, E.ON etc.) angemeldet werden. Der Netzbetreiber gibt eine Netzanschlusszusage und installiert ggf. den Einspeisezähler.
- Eintragung ins Marktstammdatenregister: Pflicht für alle PV-Anlagen – innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme über mastr.bundesnetzagentur.de.
- ZEREZ-Eintragung (neu ab 2025): Zusätzliche Registrierung aller Komponenten im Zentralregister.
- Volleinspeisung gesondert melden (optional): Wer Volleinspeisung wählt, muss dies bis zum 1. Dezember des Vorjahres beim Netzbetreiber melden.
- Auszahlung: Der Netzbetreiber zahlt die Vergütung monatlich oder quartalsweise direkt auf Ihr Konto. Sie erhalten regelmäßig eine Abrechnung über die eingespeisten kWh.
9. Wer bezahlt die Einspeisevergütung?
Die direkte Zahlung erfolgt durch den Netzbetreiber (z. B. Westnetz GmbH, Bayernwerk AG, Stromnetz Berlin GmbH etc.), an dessen Netz Ihre Anlage angeschlossen ist. Die Netzbetreiber refinanzieren sich über die sogenannte EEG-Umlage, die – bis zu ihrer vorläufigen Aussetzung 2022 – von allen Stromkunden getragen wurde.
Seit 2023 wird die EEG-Förderung über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung finanziert, nicht mehr direkt über eine Umlage auf den Strompreis. Die Auszahlung an Sie als Anlagenbetreiber erfolgt jedoch weiterhin unkompliziert direkt über Ihren Netzbetreiber.
10. Alternativen zur Einspeisevergütung 2025/2026
Angesichts sinkender Vergütungssätze und steigender Strompreise ist die klassische Einspeisung längst nicht mehr die wirtschaftlich attraktivste Option für jeden Anlagenbetreiber. Hier sind die wichtigsten Alternativen:
1. Eigenverbrauch maximieren
Mit aktuell 30–40 Cent/kWh für Netzstrom ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom vier bis fünf Mal so wertvoll wie eine eingespeiste. Zeitsteuerung von Verbrauchern (Waschmaschine, Spülmaschine, E-Auto-Ladung) auf die Mittagsstunden ist die einfachste Maßnahme – und kostenlos.
2. Batteriespeicher
Ein Heimspeicher (5–15 kWh) erhöht den Eigenverbrauchsanteil von typischerweise 25–35 % auf 60–80 %. Die Kosten: 4.000–12.000 Euro je nach Kapazität. Bei Einbeziehung des 0%-Mehrwertsteuersatzes und der verbesserten Wirtschaftlichkeit amortisieren sich Speicher heute oft schon in 10–14 Jahren.
3. Direktvermarktung (ab 25 kWp Pflicht)
Für größere Anlagen (ab 25 kWp) ist die Direktvermarktung seit 2025 verpflichtend. Dabei verkaufen Sie Ihren Strom über einen Direktvermarkter an der Strombörse und erhalten eine gleitende Marktprämie, die den Unterschied zum Börsenpreis ausgleicht. In Jahren mit hohen Strompreisen kann dies die feste Einspeisevergütung übertreffen.
4. Virtuelle Kraftwerke und Gemeinschaftsanlagen
Mehrere Anlagen können im Rahmen eines virtuellen Kraftwerks zusammengeschlossen werden – über spezialisierte Anbieter wie Next Kraftwerke, Lichtblick oder Sonnen. Dies eröffnet Zugang zu zusätzlichen Erlösquellen wie Regelenergiemärkten.
5. Mieterstrom
Bei Mehrfamilienhäusern kann der Solarstrom direkt an die Mieter geliefert werden. Hauseigentümer erhalten dafür einen Mieterstromzuschlag (zusätzlich zur normalen Einspeisevergütung für nicht direkt verbrauchten Strom) und Mieter profitieren von günstigeren Strompreisen.
11. Ausblick 2027: Kommt das Ende der Einspeisevergütung?
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wird die Stärkung von Solarenergie in Verbindung mit Stromspeichern festgehalten – was darauf hindeutet, dass Eigenverbrauch + Speicher das neue Fördermodell wird, während die garantierte Einspeisung ausläuft.
Was bedeutet das für Sie konkret?
- Wer 2026 noch eine neue Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich 20 Jahre garantierte Vergütung zu den aktuellen Sätzen.
- Anlagen, die ab 2027 ans Netz gehen, könnten auf die volatile Direktvermarktung angewiesen sein.
- Ein Batteriespeicher wird damit von 2027 an für praktisch jede neue PV-Anlage wirtschaftlich nahezu unverzichtbar.
- Für Bestandsanlagen (Inbetriebnahme bis Ende 2026) ändert sich nichts – die bereits laufende Vergütung ist rechtlich gesichert.
FAQ: Häufige Fragen zur PV-Einspeisevergütung
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026 aktuell?
Ab dem 1. Februar 2026 beträgt die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp 7,78 Cent pro kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,35 Cent pro kWh (Volleinspeisung). Diese Sätze gelten bis zum 31. Juli 2026 und sinken dann erneut um 1 % auf 7,71 bzw. 12,23 Cent.
Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?
Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre ab dem Datum der Inbetriebnahme garantiert – plus dem Rest des Kalenderjahres. Der am Tag der Inbetriebnahme gültige Satz bleibt für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Fällt der Strom in Zeiten negativer Börsenstrompreise aus der Vergütung heraus, wird die Laufzeit entsprechend verlängert.
Was passiert nach 20 Jahren mit der Einspeisevergütung?
Nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderung können Anlagenbetreiber ihren Strom weiter ins Netz einspeisen, erhalten aber keine garantierte Vergütung mehr. Stattdessen zahlt der Netzbetreiber den sogenannten Jahresmarktwert Solar – für 2025 betrug dieser ca. 4,51 ct/kWh. Alternativ kann der Strom selbst verbraucht oder über einen Direktvermarkter verkauft werden.
Was hat sich durch das Solarspitzengesetz 2025 geändert?
Das Solarspitzengesetz (in Kraft ab 01.03.2025) brachte drei zentrale Neuerungen: 1) Keine Einspeisevergütung mehr bei negativen Börsenstrompreisen (die Ausfallzeit wird aber an die 20-Jahr-Laufzeit angehängt). 2) Anlagen ohne Smart Meter und Steuerungseinrichtung dürfen nur noch 60 % der Nennleistung einspeisen. 3) Neue ZEREZ-Registrierungspflicht für alle neuen PV-Anlagen.
Lohnt sich Volleinspeisung oder Teileinspeisung mehr?
Für die meisten Privathaushaulte lohnt sich die Teileinspeisung mehr, weil der Eigenverbrauch von Solarstrom aktuell bis zu 30–40 Cent pro kWh spart – deutlich mehr als die 7,78 ct/kWh Einspeisevergütung. Volleinspeisung kann sich lohnen bei sehr großen Anlagen, Zweitimmobilien mit geringem Bewohnerstrombedarf oder wenn die Anlage in Kombination mit einem Batteriespeicher und Zeitsteuerung betrieben wird.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
Seit dem 01.01.2023 sind Einnahmen aus der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp (Einzelpersonen) bzw. 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrpersonenhaushalten einkommensteuerlich befreit – es gibt keine Einkommensteuer auf die Vergütungseinnahmen mehr. Umsatzsteuerpflichtig sind Sie grundsätzlich als Unternehmer (Lieferung von Strom ist umsatzsteuerpflichtig), können aber die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn Ihre Einnahmen unter 22.000 € jährlich liegen. Im Zweifel sollten Sie einen Steuerberater zuziehen.
Wird die Einspeisevergütung 2027 wirklich abgeschafft?
Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Abschaffung der festen Einspeisevergütung für neue kleine PV-Anlagen ab dem 01.01.2027 angekündigt. Eine endgültige gesetzliche Entscheidung steht zum Stand März 2026 noch aus. Bestehende Anlagen sind von einer möglichen Abschaffung nicht betroffen – sie behalten ihren garantierten Satz für 20 Jahre. Wer jetzt investiert, sichert sich noch die gesetzlich garantierten Vergütungssätze.
Fazit: PV-Einspeisevergütung 2026 – Sinkende Sätze, wichtige Deadline
Die Einspeisevergütung ist 2026 immer noch ein verlässlicher Baustein der PV-Wirtschaftlichkeit – aber kein alleinstehendes Argument mehr. Mit aktuell 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) ist sie deutlich unter dem Netzstrombezugspreis. Das bedeutet: Eigenverbrauch ist King, und ein Batteriespeicher ist für die meisten Haushalte die sinnvollste Ergänzung.
Gleichzeitig stehen zwei wichtige Fristen vor der Tür: Die Vergütungssätze sinken weiter, und ab 2027 soll die feste Vergütung für neue Anlagen möglicherweise ganz entfallen. Wer jetzt handelt, sichert sich noch 20 Jahre garantierte Einnahmen auf dem aktuellen Niveau.
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könnt ihr mal die Tabellen ändern. Es stehen nur die Einspeisevergütungen ab 01.01.2023 dann noch bis 2024 darin. In dem Vergütungsrechner kann ich nur die Jahre 2023/ 2024 aufrufen. Die Jahre 2025 und jetzt 2026 existieren nicht in dem Rechner. Ich bräuchte einmal einen Hinweis wie sich die Zahlen für die Einspeisung in 2026 und weiter entwickeln. Nicht für die Vergangenheit
Hallo,
danke für den Hinweis.
Der Rechner wurde heute mithilfe der Daten aus 2025 und voraussichtlichen Daten für 2026 aktualisiert.